Sorgenfreies Spiel im Garten: Kindersicherer Teich

Werden ein paar Punkte beachtet, so steht sorglosen und vergnüglichen Tagen im Garten aber nichts Weg.
„Teichbesitzer müssen generell Sorge dafür tragen, dass ihr Biotop keinerlei Gefahr darstellen kann“, so Katrin Hecker, Autorin des Ratgebers „Gartenteiche“ (G&U). „Das bedeutet, dass entweder das gesamte Grundstück entsprechend eingezäunt wird oder aber der Gartenteich selbst.“ Denn: Die Haftung bei Unfällen oder Schäden liegt grundsätzlich beim Teichbesitzer.
Am besten beachten Teichbesitzer die folgende Checkliste:
- Flache Uferzonen an allen Teichseiten können sofortiges Einsinken verhindern.
- Schutzgitter aus Stahl, die 5 cm unterhalb des Wasserspiegels angebracht werden, sind nicht nur ein guter Schutz vor dem Hineinfallen, sie können auch die Wasserbewohner schützen, z. B. vor Reihern.
- Damit Kleinkinder ohne Aufsicht gar nicht erst an den Teich herankommen können, sollte eine mindestens 80 cm hohe Umzäunung mit Längsstreben um den Teich herum errichtet werden.
Übrigens: Wenn Fremde, z. B. Nachbarskinder, trotz Einzäunung ohne Erlaubnis auf das Grundstück bzw. an den Teich kommen, so haftet der Teichbesitzer selbstverständlich nicht. Weitere Infos rund um Teichgestaltung, -planung und -pflege gibt es auch im Internet unter www.ivh-online.de. IVH